- Datum: 20.08.2018
- Land:Brasilien
- Kategorie:Unternehmensnachrichten
Das neue brasilianische Datenschutzgesetz
Am 14. August 2018 wurde das Allgemeine Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten - "GSPD" (Bundesgesetz Nr. 13.709/2018) erlassen. Es tritt…
Am 14. August 2018 wurde das Allgemeine Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten - "GSPD" (Bundesgesetz Nr. 13.709/2018) erlassen. Es tritt innerhalb von 18 Monaten in Kraft. Alle Daten (Aussagen, Informationen, Bilder, Aufzeichnungen usw.), die sich direkt oder indirekt auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, ob physisch oder digital, fallen unter den Schutz des GSPD. Es ist zu beachten, dass das GSPD auch auf ausländische Unternehmen Anwendung finden kann.
Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB | 20.08.2018
Das brasilianische Datenschutzgesetz finden Sie anbei.