Chile: flexiblere Regelungen für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens im Bereich der erneuerbaren Energien
Mit neuen Regelungen geht Chile einen weiteren Schritt in der Förderung von erneuerbaren Energien, von denen besonders der Solar- und Windbereich profitieren wird. Grundsätzlich können auch bereits genehmigte Projekte auf Antrag in den Genuss der neuen Regelungen kommen. Entsprechende Anträge sind bis spätestens zum 9. August 2017 zu stellen.
Per Ministererlass (Orden Ministerial No. 1/2017), veröffentlicht am 11. Mai 2017 im chilenischen Amtsblatt, erließ das Ministerium für öffentliche Güter (Ministerio de Bienes Nacionales) neue Regelungen für die Nutzung staatlichen Grund und Bodens für die Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (Solar (PV und CSP), Wind, Geothermie, Laufwasserkraftwerk mit Gesamtleistung bis zum 20 MW, Biomasse, Meeresenergie, u.a.).
Die Nutzung öffentlichen Grundbesitzes spielt für Bauprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Chile eine große Rolle, insbesondere für Solarprojekte. Circa 77 % der bereits errichteten und 57 % der sich im Bau befindlichen Solaranlagen stehen in Chile auf staatlichem Grund und Boden, vornehmlich in den unbewohnten Wüstengebieten im Norden des Landes. Auch werden zunehmend Flächen der öffentlichen Hand zur Errichtung von Windparks genutzt.
Durch die neu eingeführten Regelungen wird die Nutzung öffentlichen Grundbesitzes für Bauprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien deutlich erleichtert. So wird die gewährte maximale Nutzungsdauer von 30 auf 35 Jahre verlängert (§§ IV,1; VII,5.a). Zudem wird das Zeitfenster für den Bau der Anlagen von bislang maximal 24 bzw. 48 Monate auf ein Maximum von 10 Jahren ab dem Abschluss des Konzessionsvertrages verlängert (§§ IV,2.b; VII,5.c). Die Festlegung der Frist erfolgt durch die Genehmigungsbehörde im Einzelfall. Schließlich wird durch die neuen Vorschriften die Höhe der durch die Projektentwickler gegenüber dem Staat zu stellenden Sicherheiten für den jeweiligen Bauabschnitt deutlich reduziert. Die Regelungen gelten sowohl für Auktions- als auch für Direktkonzessionen.
Grundsätzlich können auch bereits genehmigte Projekte auf Antrag in den Genuss der neuen Regelungen kommen. Inwieweit dies möglich ist hängt vom jeweiligen Stand des Konzessionsverfahrens ab. Entsprechende Anträge sind bis spätestens zum 9. August 2017 beim Ministerium für öffentliche Güter zu stellen.
Experten und Akteure am Markt für erneuerbare Energien in Chile loben die neu eingeführten Regelungen als gelungenes Instrument, die die von den internationalen Finanziers, Sponsors und Contractor geforderte Planungssicherheit und Flexibilität bei Projekten zu erhöhen und damit zugleich Impulse für verstärkte Investitionen im Markt der erneuerbaren Energien zu setzen. Die Realisierung neuer Bauprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien wird dadurch deutlich erleichtert. Dies erhöht auch die Attraktivität der derzeit laufende Energieauktion 2017 (unseren Newsflash zur aktuellen Energieauktion 2017 finden Sie hier).
Über unser Latin America Desk beraten wir Entwickler, Generalunternehmer und Betreiber von Energieprojekten sowie Lieferanten und Investoren aus der Energiebranche bei ihren Engagements in Südamerika. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Investitionen in erneuerbaren Energien (insbes. Solar- und Windenergie) in Chile. Das Beratungsspektrum unseres chilenischen Anwalts (abogado) Edder Cifuentes umfasst u.a. die rechtliche Prüfung, Strukturierung und den Erwerb von Projekten sowie die Gestaltung der Projekt- (EPC-/O&M-Verträge) und der Strombezugsverträge (PPAs).
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